Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV)
- Details
Die Novellierung der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) sieht eine Verschärfung der Emmissionsanforderungen für Einzelraumfeuerstätten in zwei Stufen vor. Ab dem 22.03.2010 müssen die neu eingebauten Öfen die strengeren Werte der 1. Stufe erreichen, was unsere namhaften Markenhersteller alle samt bescheinigen können. Zum 01. Januar 2015 sind die Werte nochmals verschärft und nach unten geschraubt worden. Alle bis dahin eingebauten Geräte der 1. Stufe genießen jedoch Bestandsschutz und erst die ab 2015 eingebauten Einsätze müssen die 2. Stufe erfüllen.
Wir bilden aus ...
- Details
Wir bilden ständig aus im Ausbildungsberuf
„Ofen- und Luftheizungsbauer/in“
Anforderungen:
- Qualifizierter Hauptschulabschluß
- in Mathematik nicht schlechter als Note 3
- handwerkliches Geschick
- Kreativität
- räumliches Vorstellungsvermögen
- Teamfähigkeit
- Kontaktfreude