Die Wahrheit über Kachelöfen
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Der AdK-Film zeigt Fakten zum Thema Heizen mit Holz
Über das Thema "Feinstaub und Holzöfen" ist in der Öffentlichkeit seit längerem eine kontroverse Diskussion entbrannt. Mit dem neuen eindrucksvollen Dokumentations-Film "Die Wahrheit über Kachelöfen" trägt die AdK zur faktenbasierten, abwägenden Information der Öffentlichkeit bei. Der Film lässt Fachleute zur Wort kommen und beleutet mit Weitblick die Nutzung des für die Zukunft unverzichtbaren regenerativen Energieträgers Holz.
Es gibt in Deutschland 10 bis 11 Millionen Holzfeuerstätten. Wie vernüftig und zeitgemäß ist das Heizen mit Holz? Fachlich fundierte Antworten mit nachvollziehbaren Fakten gibt der AdK-Film: Der nachwachsende Wärmelieferant Holz ist wesentlicher Bestandteil der Energiewende, denn er spart fossile Brennstoffe wie Öl und Gas. Moderne Holzfeuerstätten sind durch weiterentwickelte Feuerungstechnik in den letzten Jahren deutlich sauberer geworden - unter anderem duch elektronische Abbrandsteuerungen und automatische Verbrennungs- und Luftführungstechnik. Moderne Geräte emittieren in der Typprüfung sieben bis zehnfach geringere Staubmengen als noch in den 70er-Jahren und haben wesentlich verbesserte Wirkungsgrade.
Im Film erhält man Antworten auf Fragen wie: Was ist Feinstaub? Wie, bei welchem Prozessen und wo entsteht er? Wie und wo wird er gemessen? Welche Grenzwerte gelten? Und insbesondere: Was sind die größten Feinstaubverursacher?
Heizen mit Holz in Zeiten der Energiewende
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Der Ratgeber "Heizen mit Holz in Zeiten der Energiewende" gibt viele nützliche Tipps.
Aus alt mach neu
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Wenn der Zahn der Zeit an Ihrem Kachelofen genagt hat oder der alte Heizeinsatz zur „Holzvernichtungsmaschine“ geworden ist, macht eine Sanierung Sinn.
Ein weiterer Grund kann die Novellierung der BImSchV sein. Hier fordert der Gesetzgeber den Austausch des Heizeinsatzes innerhalb einer Übergangsfrist, sollte der Hersteller die geforderten Werte nicht nachweisen können.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV)
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Die Novellierung der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) sieht eine Verschärfung der Emmissionsanforderungen für Einzelraumfeuerstätten in zwei Stufen vor. Ab dem 22.03.2010 müssen die neu eingebauten Öfen die strengeren Werte der 1. Stufe erreichen, was unsere namhaften Markenhersteller alle samt bescheinigen können. Zum 01. Januar 2015 sind die Werte nochmals verschärft und nach unten geschraubt worden. Alle bis dahin eingebauten Geräte der 1. Stufe genießen jedoch Bestandsschutz und erst die ab 2015 eingebauten Einsätze müssen die 2. Stufe erfüllen.