Die Novellierung der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) sieht eine Verschärfung der Emmissionsanforderungen für Einzelraumfeuerstätten in zwei Stufen vor. Ab dem 22.03.2010 müssen die neu eingebauten Öfen die strengeren Werte der 1. Stufe erreichen, was unsere namhaften Markenhersteller alle samt bescheinigen können. Zum 01. Januar 2015 sind die Werte nochmals verschärft und nach unten geschraubt worden. Alle bis dahin eingebauten Geräte der 1. Stufe genießen jedoch Bestandsschutz und erst die ab 2015 eingebauten Einsätze müssen die 2. Stufe erfüllen.


Einzelraumfeueranlagen für feste Brennstoffe, die vor Inkrafttreten der Novellierung (22.03.2010) errichtet und in Betrieb genommen wurden, dürfen jedoch nur weiterbetrieben werden, wenn nachfolgende Grenzwerte nicht überschritten werden:

  • Staub 0,15 g/m³
  • CO 4 g/m³

Die Werte können über folgende zwei Wege nachgewiesen werden:

  • anhand der Bescheinigung des Herstellers oder
  • durch eine Messung des Schornsteinfegers

Konnte ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte bis zum 31. Dezember 2013 nicht geführt werden, sieht die Altanlagenregelung in Abhängigkeit vom Datum auf dem Typschild eine Nachrüstung bzw. Modernisierung zu folgenden Zeitpunkten vor:

 

Datum auf dem Typschild Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
vor dem 01.01.1975 oder Datum auf dem Typenschild nicht mehr feststellbar                 
31.12.2014

01.01.1975 – 31.12.1984

31.12.2017

01.01.1985 – 31.12.1994

31.12.2020

01.01.1995 – 22.03.2010

31.12.2024


Was im ersten Moment negativ klingt, ist jedoch auch mit Vorteilen verbunden. Ein alter, nicht mehr ansprechender Heizeinsatz kann z.B. gegen einen neuen Einsatz mit einer großen Glaskeramikscheibe ausgetauscht werden, sodass Sie den tanzenden Flammen zuschauen können und so ein neues Wohlgefühl aufkommt. Auch kann eine „gefräßiger Holzfresser“ gegen einen sparsamen Holzbrand- Heizeinsatz getauscht und somit sogar langfristig gespart werden. Gegebenenfalls ist sogar eine Nachrüstung zur Heizwassererzeugung möglich, hier werden Verbindungsrohre zur Heizung verlegt. Für mehr Komfort kann auch eine elektronische Verbrennungsluftregelung eingebaut werden, die automatisch und zuverlässig die Luftzufuhr regelt und dadurch den optimalen Abbrand und Wärmespeicherung sicherstellt.

Ihr Ofen wird bei dem Austausch nicht beschädigt, oder gar zerstört. Die Kachelofenheizeinsätze werden seit Jahrzehnten in Normabmessungen hergestellt und verbaut. Bei einem Tausch wird in der Regel nur der alte Heizeinsatz von dem Heizgasrohr getrennt und wie bei einer Schublade herausgezogen. Der „Neue“ wird auf dem Traglager eingeschoben und das Heizgasrohr wieder angeschlossen. Fertig!

Doser GmbH

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